Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.09.2023 werden die Kanalgebühren zum 01.10.2023 wie folgt geändert:
Grundgebühr pro Jahr:
bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 cbm/h 72,00 €
bis 10 cbm/h 78,00 €
bis 16 cbm/h 84,00 €
über 16 cbm/h 90,00 €
Einleitungsgebühr pro cbm Abwasser 2,07 €
Die letzte Änderung der Kanalgebühren erfolgte zum 01.04.2015.
Beiträge und Gebühren
Herstellungsbeitrag - Beitragssätze:
Grundstücksfläche 1,50 €/qm
Geschossfläche 16,85 €/qm
Verbesserungsbeitrag - Beitragssatz:
Geschossfläche 1,85 €/qm
Kanalbenutzungsgebühren:
Grundgebühr 72,00 €/jährlich
Einleitungsgebühr 2,07 €/cbm
Gebühr zur Anlieferung von Fäkalschlamm:
31,00€/cbm