Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.09.2023 werden die Kanalgebühren zum 01.10.2023 wie folgt geändert:

 

Grundgebühr pro Jahr:

bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 cbm/h                             72,00 €

bis 10 cbm/h                           78,00 €

bis 16 cbm/h                           84,00 €

über 16 cbm/h                        90,00 €

 

Einleitungsgebühr pro cbm Abwasser                 2,07 €

 

Die letzte Änderung der Kanalgebühren erfolgte zum 01.04.2015.

Beiträge und Gebühren

Herstellungsbeitrag - Beitragssätze:

Grundstücksfläche 1,50 €/qm

Geschossfläche 16,85 €/qm

 

Verbesserungsbeitrag - Beitragssatz:

Geschossfläche 1,85 €/qm

 

Kanalbenutzungsgebühren:

Grundgebühr 72,00 €/jährlich

Einleitungsgebühr 2,07 €/cbm

 

Gebühr zur Anlieferung von Fäkalschlamm:

31,00€/cbm