Einführung einer gesplitteten (getrennten) Abwassergebühr (GAG):
Der Abwasserzweckverband ist verpflichtet die gesplittete Abwassergebühr (GAG) einzuführen.
Bisher wurde die Abwassergebühr nur nach dem Frischwassermaßstab (Wassermenge bezogen von den Wasserversorgern und Wassermenge aus Eigengewinnungsanlagen) berechnet. Dabei blieb das eingeleitete Niederschlagswasser unberücksichtigt. Durch die Neuregelung soll eine verursachergerechte Verteilung der Abwasserentsorgungskosten erzielt werden.
Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwassermaßstab nur noch, wenn bei einer Kommune die Kosten für die Niederschlagswasserableitung gemessen an den gesamten Entwässerungskosten geringfügig (max. 12 %) sind. Dies ist jedoch beim Abwasserzweckverband nicht mehr gegeben. Der Abwasserzweckverband hat damit keinen rechtlichen Spielraum und ist zur Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ verpflichtet.
Die gesplittete Abwassergebühr wird voraussichtlich zum 01.01.2026 eingeführt.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird eine Schmutzwassereinleitungsgebühr und eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Um die Niederschlagswassergebühr einführen zu können, müssen die versiegelten Flächen auf jedem Grundstück ermittelt werden.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- Die Ermittlung der Flächen erfolgt mittels Überflug und Vermessung mit Drohnen.
- Information Zeitpunkt der Befliegung über Presse, Bürgerbrief und Homepage Abwasserzweck-verband
- Informationsveranstaltung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
- Versand der Erhebungsbögen über Versiegelungsflächen zur Kontrolle bzw. Korrektur
WICHTIGE INFORMATION
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung (exakte Ermittlung der versiegelten Flächen und Verwendung des Luftbildes) von Ihrem Grundstück nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit dieser bis 04.04.2025 zu widersprechen. Sofern Sie der Datenverarbeitung; (Verwendung des Luftbildes) widersprechen, werden die ungenaueren Luftbilder des Landesamtes für Digitalisierung und Breitbandversorgung (LDBV) für Ihr Grundstück verwendet. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form beim Abwasserzweckverband Mittlere Vils eingehen. |
Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.09.2023 werden die Kanalgebühren zum 01.10.2023 wie folgt geändert:
Grundgebühr pro Jahr:
bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 cbm/h 72,00 €
bis 10 cbm/h 78,00 €
bis 16 cbm/h 84,00 €
über 16 cbm/h 90,00 €
Einleitungsgebühr pro cbm Abwasser 2,07 €
Die letzte Änderung der Kanalgebühren erfolgte zum 01.04.2015.
Beiträge und Gebühren
Herstellungsbeitrag - Beitragssätze:
Grundstücksfläche 1,50 €/qm
Geschossfläche 16,85 €/qm
Verbesserungsbeitrag - Beitragssatz:
Geschossfläche 1,85 €/qm
Kanalbenutzungsgebühren:
Grundgebühr 72,00 €/jährlich
Einleitungsgebühr 2,07 €/cbm
Gebühr zur Anlieferung von Fäkalschlamm:
31,00€/cbm